Pfändungstabelle 2025
Die Pfändungstabelle ist ein zentraler Bestandteil im Schuldrecht. Sie legt fest, welcher Anteil Ihres Einkommens im Rahmen einer Gehaltspfändung unantastbar bleibt. Besonders im Zusammenhang mit der Entschuldung im Rahmen einer Privatinsolvenz spielt die Tabelle eine entscheidende Rolle.
Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Pfändungstabellen, Berechnungsgrundlagen und Freigrenzen, sondern können auch eine kostenlose Schuldenberatung in Anspruch nehmen.
Wie funktioniert die Pfändungstabelle?
Die Pfändungstabelle legt fest, wie viel von Ihrem Einkommen gepfändet werden darf und welcher Betrag Ihnen garantiert bleibt. Sie schützt Ihr Existenzminimum und gibt rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten.
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Jetzt online Termin vereinbarenPfändungsfreigrenzen 2025
Die Pfändungsfreigrenzen bestimmen, welcher Teil Ihres Einkommens vor einer Pfändung geschützt ist. Die Werte hängen von Ihrem Nettoeinkommen und der Anzahl Ihrer unterhaltsberechtigten Personen ab. Hier sind die aktuellen Grenzwerte im Überblick:
Anzahl Unterhaltsberechtigte | Pfändungsfreigrenze seit 01.07.2024 |
---|---|
- | 1.499,99 € |
1 | 2.059,99 € |
2 | 2.369,99 € |
3 | 2.679,99 € |
4 | 2.999,99 € |
5 | 3.309,99 € |
Hinweis: Diese Werte basieren auf den gesetzlichen Vorgaben und können jährlich angepasst werden.
Was gilt bei einer Lohnpfändung als Nettoeinkommen?
Ihr Nettoeinkommen bildet die Grundlage für die Berechnung der Pfändung. Doch nicht alles, was Sie verdienen, ist pfändbar.
Hinweis: Die Pfändungstabelle gibt Ihnen eine genaue Übersicht, wie viel Ihnen nach einer Lohnpfändung zum Leben bleibt.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenze bei Mehrverdienst
Verdienen Sie mehr als Ihre Pfändungsfreigrenze, bleibt ein Teil davon weiterhin unpfändbar. Je nach Unterhaltsverpflichtungen gelten zusätzliche Freigrenzen.
Anzahl der Unterhaltsberechtigten | Von den ersten 10 € | Von allen weiteren 10 € |
---|---|---|
Keine Unterhaltszahlung | 4,22 € | 3,00 € |
1 Unterhaltsberechtigter | 6,59 € | 5,00 € |
2 Unterhaltsberechtigte | 8,38 € | 6,00 € |
3 Unterhaltsberechtigte | 9,62 € | 7,00 € |
4 Unterhaltsberechtigte | 8,30 € | 8,00 € |
5 Unterhaltsberechtigte | 9,43 € | 9,00 € |
Hinweis: Die Werte basieren auf der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung und sind seit Juli 2024 gültig.
Wie liest man die Pfändungstabelle? Beispiele zur Erklärung
Die Pfändungstabelle kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Mit folgenden Beispielen zeigen wir Ihnen, wie Sie die Tabelle richtig interpretieren können.
Vergleich: Wie wirken sich die Pfändungsfreigrenzen aus?
Max
Single, keine Unterhaltspflichten
Einkommen: 2.300,00 € netto
Pfändbar: 376,41 €
Unpfändbar: 1.923,59 €
Lisa
Alleinerziehend, 2 Kinder
Einkommen: 2.800,00 € netto
Pfändbar: 301,01 €
Unpfändbar: 2.498,99 €
Beispiel 1: Single ohne Unterhaltspflichten
Max ist ledig, hat keine Unterhaltspflichten und verdient monatlich 2.300,00 € netto. Er möchte wissen, wie viel von seinem Einkommen pfändbar ist. Hier die Berechnung:
Nettolohn monatlich | Pfändbarer Betrag |
---|---|
2.300,00 € bis 2.309,99 € | 376,41 € |
Nach der Pfändung verbleiben Max 1.923,59 €, da ein Teil seines Einkommens durch die gesetzliche Pfändungsfreigrenze geschützt bleibt.
Die Berechnung der Pfändungssumme im Detail
- Grundfreibetrag: Als Single ohne Unterhaltspflichten liegt der Grundfreibetrag bei 1.499,99 € (ab 01.07.2024).
- Pfändbares Einkommen: Der Betrag oberhalb des Grundfreibetrags beträgt: 2.300,00 € - 1.499,99 € = 800,01 €.
- Unpfändbarer Teil des Mehrverdienstes: Gemäß § 850c Abs. 3 ZPO bleiben drei Zehntel der Differenz unpfändbar: 800,01 € × 0,3 = 240,00 €.
- Pfändbarer Betrag: Der pfändbare Teil beträgt: 800,01 € - 240,00 € = 376,41 €.
- Unpfändbares Einkommen: Nach der Pfändung behält Max 1.923,59 €.
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf der Pfändungstabelle ab 01.07.2024 und dient zur Veranschaulichung. Die exakten Werte können je nach individueller Situation variieren.
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Kostenlose SchuldnerberatungBeispiel 2: Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern
Lisa ist alleinerziehend, hat zwei Kinder und verdient monatlich 2.800,00 € netto. Sie fragt sich, wie viel ihres Einkommens pfändbar ist. Hier ist die Berechnung:
Nettolohn monatlich | Pfändbarer Betrag |
---|---|
2.800,00 € bis 2.809,99 € | 301,01 € |
Nach der Pfändung behält Lisa 2.498,99 €. Dies ist möglich, weil ein Großteil ihres Einkommens durch die Pfändungsfreigrenze geschützt bleibt.
Schritt-für-Schritt-Berechnung:
- Grundfreibetrag: Lisa hat zwei Unterhaltsberechtigte. Laut Pfändungstabelle beträgt ihr Grundfreibetrag 2.369,99 €.
- Pfändbares Einkommen: Der Betrag oberhalb des Grundfreibetrags ist pfändbar: 2.800,00 € - 2.369,99 € = 430,01 €.
- Unpfändbarer Teil des Mehrverdienstes: Von den 430,01 € bleiben gemäß § 850c Abs. 3 ZPO drei Zehntel unpfändbar: 430,01 € × 0,3 = 129,00 €.
- Pfändbarer Betrag: Der verbleibende pfändbare Betrag ist: 430,01 € - 129,00 € = 301,01 €.
- Unpfändbares Einkommen: Nach der Pfändung behält Lisa 2.498,99 €.
Hinweis: Die Pfändungsfreigrenze wurde anhand der Pfändungstabelle ab 01.07.2024 berechnet. Diese Werte dienen als Beispiel und können je nach individuellem Einkommen und Unterhaltspflichten variieren.
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Jetzt kostenlos beraten lassenHäufige Fragen zur Pfändungstabelle
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Pfändungstabelle und wie Sie diese richtig nutzen können.
Die Pfändungstabelle legt fest, welcher Teil Ihres Einkommens gepfändet werden darf und welcher Betrag unantastbar bleibt. Sie schützt Ihr Existenzminimum und sorgt für eine faire Verteilung zwischen Schuldnern und Gläubigern. Grundlage ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO).
Pfändbar sind Lohn, Gehalt, Altersrenten und Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld. Nicht pfändbar sind dagegen bestimmte Zulagen, wie Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder Überstundenvergütungen. Auch der Grundfreibetrag Ihres Einkommens bleibt unpfändbar.
Die Pfändungsfreigrenze richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen und der Anzahl Ihrer Unterhaltsverpflichtungen. Je mehr Personen Sie unterstützen, desto höher ist der unpfändbare Betrag. Die genauen Werte finden Sie in der aktuellen Pfändungstabelle.
Verdienen Sie mehr als die Pfändungsfreigrenze, wird der darüberliegende Betrag anteilig gepfändet. Ein Teil dieses Mehrverdienstes bleibt jedoch weiterhin unpfändbar, je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Diese Regelung ist in § 850c Abs. 3 ZPO festgelegt.
Die Pfändungstabelle wird alle zwei Jahre gemäß der gesetzlichen Vorgaben aktualisiert. Die letzte Anpassung trat am 1. Juli 2024 in Kraft und berücksichtigt die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen.